Allgemeine Geschäftsbedingungen (Händler / B2B)
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen
Bringshops, Florian Linckus (Einzelunternehmer)
Am Industriegelände 3, 14772 Brandenburg an der Havel,
info@bringshops.de
– nachfolgend „Bringshops“ –
und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB – nachfolgend „Händler“ –
über die Nutzung der Plattform und Softwarelösungen von Bringshops.
1. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Eine Nutzung durch Verbraucher als Händler ist ausgeschlossen.
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Händlers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Bringshops ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
3. Individuelle Vereinbarungen zwischen Bringshops und dem Händler gehen diesen AGB im Umfang ihres Regelungsgehalts vor.
§ 2 Vertragsgegenstand
1. Bringshops stellt dem Händler eine digitale Plattform für Gastronomiebetriebe zur Verfügung. Der Leistungsumfang ergibt sich aus diesen AGB, dem gebuchten Tarif, dem Angebot, dem Bestellformular und etwaigen ergänzenden Leistungsbeschreibungen.
2. Der zum Launch angebotene Standardtarif trägt die Bezeichnung „Go Pro“.
3. Vertragsgegenstand ist insbesondere die Bereitstellung von Software- und Plattformleistungen für:
- einen digitalen Bestellshop des Händlers,
- die Verwaltung von Produkten, Bestellungen, Kunden- und Betriebsdaten,
- MerchantOS- und Verwaltungsfunktionen,
- POS-/Kassenfunktionen und einfache Warenwirtschaftsfunktionen,
- Küchen- und Anzeige-Workflows,
- QR- bzw. Vor-Ort-Bestellfunktionen,
- Portal- und Listungsfunktionen auf bringshops.de,
- Onboarding-, Einrichtungs-, Support-, Wartungs- und Updateleistungen.
4. Bringshops schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmte Anzahl an Bestellungen, Umsätzen, Neukunden, Portalzugriffen oder Marketingergebnissen.
§ 3 Leistungsumfang
3.1 Online-Shop / Storefront
1. Bringshops stellt dem Händler einen eigenen Online-Shop zur Verfügung.
2. Der Shop kann je nach Konfiguration insbesondere erreichbar sein:
- unter einer Bringshops-URL, insbesondere im Format bringshops.de/s/[shopname],
- unter einer Subdomain, oder
- unter einer eigenen Domain des Händlers.
3. Der Shop unterstützt je nach Konfiguration insbesondere:
- Lieferung,
- Abholung,
- Vorbestellungen / Terminbestellungen,
- Kundenkonten je Händler-Shop,
- Gastbestellungen,
- Produkt-, Menü-, Varianten-, Extra- und Konfigurationslogiken,
- Öffnungszeiten, Lieferzeiten, Mindestbestellwerte und Liefergebiet-Logiken.
3.2 MerchantOS / Händlerverwaltung
1. Bringshops stellt dem Händler ein Händler-Dashboard bzw. MerchantOS zur Verfügung.
2. MerchantOS kann je nach Konfiguration insbesondere Funktionen enthalten für:
- Produkte, Kategorien, Preise und Bestellungen,
- Kundenverwaltung,
- Auswertungen, Statistiken und Reports,
- Rollen- und Rechteverwaltung,
- zentrale Verwaltungsfunktionen für mehrere Händler / Standorte.
3.3 POS / Kasse / einfache Warenwirtschaft
1. Bringshops kann dem Händler POS-/Kassenfunktionen sowie einfache Warenwirtschaftsfunktionen bereitstellen.
2. Bringshops schuldet keine vollumfängliche ERP-, Buchhaltungs-, Steuer- oder Finanzsoftware.
3. Reports, Auswertungen und betriebliche Übersichten dienen der operativen Unterstützung und ersetzen keine steuerliche, handelsrechtliche oder buchhalterische Prüfung.
3.4 Küchen- und Produktionsworkflow
1. Bringshops kann Bestellungen und Produktionsinformationen als:
- gedruckten Küchenbon,
- digitalen Küchenbon über ein Küchendisplay, oder
- über beide Ausgabewege parallel
bereitstellen.
2. Das Küchendisplay dient ausschließlich der internen Anzeige, Annahme, Bearbeitung und Fertigmeldung von Bestellungen.
3.5 Kundendisplay
1. Bringshops kann dem Händler ein Kundendisplay zur Verfügung stellen.
2. Das Kundendisplay dient ausschließlich der anonymisierten Anzeige von Bestellstatusinformationen.
3. Das Kundendisplay ist kein eigenständiges Kassen-, Abrechnungs- oder Zahlungssystem.
3.6 QR- / Vor-Ort-Bestellsystem
1. Bringshops kann dem Händler ein QR- bzw. Vor-Ort-Bestellsystem bereitstellen.
2. Dieses ermöglicht Kunden insbesondere den Zugriff per QR-Code, die Auswahl von Produkten und die Übermittlung von Bestellungen.
3. Die ordnungsgemäße Bonierung und steuerrechtlich korrekte Verarbeitung obliegt dem Händler.
3.7 Portal / Listung auf bringshops.de
1. Bringshops kann Händler auf bringshops.de oder verbundenen Plattformbereichen listen und darstellen.
2. Die Listung erfolgt standardmäßig automatisch. Der Händler kann die Deaktivierung verlangen.
3. Ein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung, Sichtbarkeit oder Ranking besteht nicht.
3.8 Branding / White Label
1. Der Launch-Standard von Bringshops ist kein White-Label-Angebot.
2. Bringshops ist berechtigt, im Shop des Händlers einen Hinweis wie „Powered by Bringshops.de“ anzuzeigen.
§ 4 Onboarding, Einrichtung, Schulung, Import
1. Bringshops übernimmt im Rahmen des Standardtarifs einmalig das Onboarding und die Grundeinrichtung.
2. Im Standardtarif ist eine Schulung / Einweisung enthalten.
3. Weitere Schulungen, Beratungen oder Sonderkonfigurationen werden gesondert vereinbart.
§ 5 Hardware-nahe Leistungen
1. Soweit vereinbart, unterstützt Bringshops bei Auswahl, Beschaffungsvorbereitung, Einrichtung und Funktionstests.
2. Bringshops schuldet ohne gesonderte Vereinbarung weder den Verkauf noch die Vermietung von Hardware.
3. Bringshops schuldet keine Kompatibilität mit beliebiger Fremdhardware oder Fremdsoftware.
§ 6 Händlerkonto, Zugänge und Mitwirkungspflichten
1. Der Händler erhält die zur Nutzung erforderlichen Zugänge.
2. Der Händler ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten, unberechtigte Zugriffe unverzüglich zu melden, nur befugten Personen Zugriff zu gewähren und seine Stammdaten aktuell zu halten.
3. Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zulasten von Bringshops.
§ 7 Inhalte, Shopdaten und Portalangaben
1. Der Händler ist für sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte verantwortlich (Kontaktdaten, Öffnungszeiten, Produkte, Preise, Allergen- und Pflichtinformationen, Bilder, Logos).
2. Der Händler gewährleistet, dass diese Inhalte richtig, vollständig, aktuell und rechtlich zulässig sind.
3. Bringshops ist berechtigt, Inhalte nicht zu veröffentlichen, zu sperren oder zu entfernen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Rechtsverstöße vorliegen.
§ 8 Vertragsverhältnisse mit Endkunden
1. Bringshops stellt dem Händler technische Infrastruktur zur Verfügung.
2. Verträge über Speisen, Getränke, Lieferungen, Abholungen oder sonstige Leistungen kommen ausschließlich zwischen dem Händler und dem jeweiligen Endkunden zustande.
3. Bringshops ist weder Verkäufer noch Lieferant der durch den Händler angebotenen Produkte und Leistungen.
4. Für Preise, Verfügbarkeit, Zubereitung, Allergene, Lieferzeiten, Produktqualität und die Vertragserfüllung gegenüber Endkunden ist ausschließlich der Händler verantwortlich.
§ 9 Zahlungsarten und Zahlungsdienstleister
1. Bringshops kann technische Schnittstellen für verschiedene Zahlungsarten bereitstellen (Barzahlung, Kartenzahlung, Stripe, PayPal, weitere).
2. Vertragspartner des Zahlungsdienstleisters ist ausschließlich der Händler.
3. Zahlungsströme fließen direkt an den Händler.
4. Bringshops ist weder Zahlungsinstitut noch Zahlungsabwickler.
§ 10 POS, Kasse und TSE
1. Soweit Bringshops Kassen- oder POS-Funktionen bereitstellt, kann Bringshops bei Auswahl und Konfiguration einer TSE unterstützen.
2. Bringshops schuldet keine eigene TSE-Lösung.
3. Die rechtliche Verantwortung für die ordnungsgemäße Nutzung des Kassensystems, Bonierung, TSE-Nutzung und steuerrechtliche Pflichten verbleibt ausschließlich beim Händler.
4. Bringshops erbringt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.
§ 11 Support, Wartung, Updates
1. Bringshops erbringt Support im Rahmen des vereinbarten Standard-Supports.
2. Supportanfragen werden an Werktagen grundsätzlich innerhalb von 24 Stunden bearbeitet.
3. Bringshops führt Wartungen, Updates und Weiterentwicklungen nach eigenem Ermessen durch.
4. Bringshops schuldet keine jederzeit ununterbrochene oder fehlerfreie Verfügbarkeit.
§ 12 Vergütung und Abrechnung
1. Die Vergütung für den Tarif „Go Pro“ ergibt sich aus dem jeweils vereinbarten Angebot oder Preisblatt.
2. Der Händler schuldet die vereinbarte monatliche oder jährliche Grundvergütung.
3. Bis zu 250 Bestellungen pro Kalendermonat sind enthalten.
4. Ab der 251. Bestellung fällt eine zusätzliche Service-Gebühr von 0,30 EUR netto je weiterer Bestellung an.
5. Zusatzleistungen werden gesondert vergütet.
6. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
7. Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig.
§ 13 Laufzeit, Verlängerung, Kündigung
1. Monatstarife haben eine Mindestlaufzeit von einem Monat und verlängern sich automatisch, sofern nicht mit 14 Tagen Frist gekündigt wird.
2. Jahrestarife verlängern sich automatisch, sofern nicht mit 30 Tagen Frist gekündigt wird.
3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
4. Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.
§ 14 Nutzungsrechte
1. Bringshops räumt dem Händler ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Vertragslaufzeit ein.
2. Vervielfältigung, Vertrieb, Dekompilierung oder Unterlizenzierung sind untersagt.
3. Alle Rechte an der Software und Plattform verbleiben bei Bringshops.
§ 15 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
1. Soweit Bringshops personenbezogene Daten im Auftrag des Händlers verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte AVV.
2. Der Händler bleibt für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung und die Information der Endkunden verantwortlich.
3. Bringshops trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen.
§ 16 Verfügbarkeit, Änderungen des Leistungsumfangs
1. Bringshops ist berechtigt, die Plattform weiterzuentwickeln, anzupassen oder zu ändern, soweit dies dem Händler zumutbar ist.
2. Wesentliche Änderungen werden, soweit praktikabel, mit angemessener Vorlaufzeit angekündigt.
§ 17 Freistellung
1. Der Händler stellt Bringshops von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtswidrigen oder unrichtigen Händlerangaben, Rechteverletzungen oder Verstößen gegen gesetzliche Pflichten beruhen.
2. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 18 Haftung
1. Bringshops haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben/Körper/Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Bringshops nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
3. Bringshops haftet insbesondere nicht für wirtschaftliche Erfolge, Umsatzausfälle, Pflichtverletzungen gegenüber Endkunden, Ausfälle externer Dienste oder fehlerhafte Händlerdaten.
§ 19 Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln. Ausnahmen gelten für bereits öffentliche Informationen oder gesetzliche Offenlegungspflichten.
§ 20 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Bringshops.
3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
4. Änderungen und Ergänzungen bedürfen mindestens der Textform.